Der Pumpeneinsatz setzt folgende bauseitige Leistungen voraus:
Herrichten eines festen und genügend tragfähigen Aufstellungsortes für die Pumpe.
Rechtzeitige Bestellung eines pumpfähigen Betons.
Bereitstellung einer Schmiermischung zum Anpumpen.
Gestellung von Hilfskräften zum Auf- und Abbau der Pumpe, sowie verlegen und
abmontieren von Schläuchen.
Schlauch- oder Rohrverlängerungen dürfen aus Sicherheitsgründen nur liegend,
nicht am Ausleger hängend verwendet werden.
Die Einholung der für den Betrieb des Betonfördergerätes am Aufstellungsort
ggf. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen obliegt dem Vermieter
Die Absicherung des Einsatzes des von uns angemieteten Betonfördergerätes im öffentlichen Straßenverkehr ist ab Ankunft bis zu Abfahrt Aufgabe des Mieters.
Das von uns gestellte Bedienpersonal ist berechtigt die Betonförderung zu verweigern, wenn hierdurch das Betonfördergerät beschädigt, oder wenn Vorschriften der
Arbeitssicherheit verletzt werden, bzw. die Gefahr besteht, dass Dritte geschädigt werden könnten.
Möglichkeit zum Reinigen der Rohrleitung auf der Baustelle. Im Spritzbereich
der Pumpe und des Reinigungsplatzes dürfen keine Fahrzeuge oder sonstige
gefährdende Teile abgestellt sein.
Stand Februar 2022
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Unionbeton GmbH & Co. KG
Neckartalstraße 30
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Tel.: 07141/2543-0
Fax: 07141/2543-33
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Wir sind für Sie da:
Mo. bis Fr. 8.00-17.00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung