MIETBEDINGUNGEN

Der Pumpeneinsatz setzt folgende bauseitige Leistungen voraus:

  1. Herrichten eines festen und genügend tragfähigen Aufstellungsortes für die Pumpe.

  2. Rechtzeitige Bestellung eines pumpfähigen Betons.

  3. Bereitstellung einer  Schmiermischung zum Anpumpen.

  4. Gestellung von Hilfskräften zum Auf- und Abbau der Pumpe, sowie verlegen und
    abmontieren von Schläuchen.

  5. Schlauch- oder Rohrverlängerungen dürfen aus Sicherheitsgründen nur liegend,
    nicht am Ausleger hängend verwendet werden.

  6. Die Einholung der für den Betrieb des Betonfördergerätes am Aufstellungsort
    ggf. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen obliegt dem Vermieter

  7. Die Absicherung des Einsatzes des von uns angemieteten Betonfördergerätes im öffentlichen Straßenverkehr ist ab Ankunft bis zu Abfahrt Aufgabe des Mieters.

  8. Das von uns gestellte Bedienpersonal ist berechtigt die Betonförderung zu verweigern, wenn hierdurch das Betonfördergerät beschädigt, oder wenn Vorschriften der
    Arbeitssicherheit verletzt werden, bzw. die Gefahr besteht, dass Dritte geschädigt werden könnten.

  9. Möglichkeit zum Reinigen der Rohrleitung auf der Baustelle. Im Spritzbereich
    der Pumpe und des Reinigungsplatzes dürfen keine Fahrzeuge oder sonstige
    gefährdende Teile abgestellt sein.

 

Stand Februar 2022

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PREISLISTE
LUDWIGSBURG

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